has gloss | deu: Die Deutsche Bundesakte war die Verfassung des Deutschen Bundes. Sie wurde am 8. Juni 1815 während des Wiener Kongresses verabschiedet. Gemäß der Präambel der Bundesakte beschlossen „die souverainen Fürsten und freien Städte Deutschlands, [...] von den Vorteilen überzeugt, welche aus ihrer festen und dauerhaften Verbindung für die Sicherheit und Unabhängigkeit Deutschlands, und die Ruhe und das Gleichgewicht Europas hervorgehen würden, [...] sich zu einem beständigen Bunde zu vereinigen“. In den Artikeln 53 bis 63 war sie ein offizieller Bestandteil der Wiener Kongressakte. Erst mit der Auflösung des Deutschen Bundes 1866 ist die Deutsche Bundesakte außer Kraft getreten. |